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    Beim WSV Geisenheim kann weiter gerudert werden!

    Wendung im Streit um das Befahrungsverbot der Fulder Aue

    Neue Wendung im Streit um das Befahrungsverbot der Fulder Aue – Ilmenaue im Sommer 2024: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die das damals verfügt hatte, war dafür gar nicht zuständig. Das geht jetzt aus einem Schreiben der SGD Süd (28.01.) an Mitglieder der Interessengruppe Inselrhein hervor. Diese hatten selbst oder durch ihre Rechtsanwälte Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Damit konnte die Interessengemeinschaft Inselrhein die sommerliche Sperrung der Wasserfläche mit Widerspruch bei der Landesbehörde und sofortiger Klage vor dem Verwaltungsgericht verhindern.

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